MITTEILUNG an künftige Besitzer von Solarstromanlagen
Gesetz Solarförderung durch Bundesrat am 17.3.08
Kostendeckende Einspeisevergütung KEV Laufzeit 25 Jahre
HINWEIS: Die Fördergelder sind ausgeschöpft. Trotzdem wird empfohlen, den Förderantrag zu stellen, damit die Aufnahme auf der Warteliste gewährleistet wird. Falls das Parlament weitere Gelder freigibt, profitieren Sie in der Reihenfolge vom Anmeldedatum
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Sehr geehrter Kunde
Der Bundesrat hat die revidierte Energieverordnung am 17. März 2008 verabschiedet. Darin enthalten ist auch die Kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV). Diese tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Zur neuen, bundesweiten Regelung zugelassen sind alle Anlagen, die
nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und die den Kriterien der Verordnung entsprechen,
aber nur im Rahmen der verfügbaren Mittel (vgl. Energiegesetz Art. 7a, Abs. 2, Abschn. d). Ab 1. Mai 2008 können Anlagen angemeldet werden.
Die Vergütung für Anlagen (aufgebaut) bis 10 kWp Solarmodulleistung beträgt z.B. CHF 0.75/kWh produzierter Strom, und zwar 25 Jahre lang seit Inbetriebnahme (unterschiedliche Ansätze je nach Anlagegrösse und Montageart. Ab 2010 Absenkung um 8% jährlich.
Alternativ kann weiterhin auf die je nach Region vorhandenen Förderprogramme wie ‚Solarstrombörsen’ zurückgegriffen werden. Auch da ist eine Vorabklärung notwendig.
Zuständig für die Abwicklung von Fördergesuchen KEV ist die nationale Netzgesellschaft:
swissgrid AG
Dammstrasse 3, Postfach 22
5070 Frick
Das
vorgeschriebene Anmeldeformular ist auf der Homepage von der nationalen Netzgesellschaft swissgrid verfügbar:
www.swissgrid.ch. Beachten Sie jedoch, dass für das Ausfüllen des Fördergesuch Detailangaben der Solaranlage bekannt sein müssen (Vorprojekt durch Lieferant nötig).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den diversen Publikationen wie:
www.swissolar.ch Schweiz. Fachverband für Solarenergie, >Rubrik -Einspeisevergütung (>rechte Seite)
> auf dieser Seite finden Sie weitere Links:
» Informationen des Bundesamtes für Energie
» Swissolar-Faktenblatt
Für Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten sicher zur Verfügung. Auf Wunsch erstellt IWS SOLAR für Sie den Förderantrag (kostenpflichtig).
Mit sonnigen Grüssen
IWS SOLAR AG
Solar- und Energietechnik